| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen an der Yacht SkyDelMar der Yacht Destination AG, Espenstrasse 135, CH-9443 Widnau und der Balear Yacht AG, Espenstrasse 135, CH-9443 Widnau |
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1. Geschäftszweck Die Yacht Destination AG ist im Besitz der 70 ft. (21 m) Motoryacht SkyDelMar Zudem hält die Yacht Destination AG an der Balear Yacht AG Aktien, welche
zum Verkauf an Dritte bestimmt sind.
Die Aktie der Balear Yacht AG garantiert jedem Aktionär als Mitgliedschaftsrecht
die jährliche Nutzung einer 2-Mann-Kabine sowie der sonstigen Einrichtungen
der Yacht für eine Woche im Kalenderjahr zu Urlaubszwecken (Urlaubswoche). Eine Nutzung der Yacht außerhalb dieser Saisonabschnitte ist ausgeschlossen, es sei denn die Sleepoption wurde vom Aktionär erworben. 3. Saisonübersicht Die einzelnen Saisonabschnitte teilen sich dabei wie folgt auf: KS= Keine Saison, NS= Nebensaison, HS= Hauptsaison, Januar 1WO=HS (Restwoche/Silvester) 2WO=NS 3WO/4WO=KS Anmerkung: Die Wochen in welche Ostern, Weihnachten, Silvester fallen, gelten generell als HS Wochen. 4. Vertragslaufzeit Das Nutzungsrecht an der Yacht hat eine Laufzeit von 12 Jahren. Bei beiderseitigem Interesse kann das Nutzungsrecht nach Ablauf der 12 Jahre verlängert werden. Die Yacht Destination AG hat während der Laufzeit von 12 Jahren das Recht, die Yacht SkyDelMar gegen eine andere gleichwertige (Klasse ab 50 ft., 3 Kabinen) oder höherwertigere Yacht auszutauschen und der Balear Yacht AG ein neues Nutzungsrecht für die Restlaufzeit einzuräumen.
Zu welchem Saisonabschnitt dem Aktionär die Urlaubswoche zusteht, ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Aktienurkunde. Bei der Wahl der Urlaubswoche innerhalb eines Saisonabschnitts ist der Aktionär grundsätzlich frei. Die Buchung der Urlaubswoche erfolgt telefonisch, schriftlich oder online bei der Yacht Destination AG. Es gilt das Prioritätsprinzip, d.h. Buchungswünsche werden entsprechend ihres zeitlichen Eingangs behandelt. Es sind jeweils Buchungen für das laufende und die beiden darauf folgende Kalenderjahre möglich. Aktionäre, welche im Besitz der Fixwochenoption sind, können bis zu 12 Jahre im Voraus Ihre Wochen fest einbuchen. Ihnen stehen pro Jahr zwei kostenlose Umbuchungen zu. 5. Nutzung der Yacht Die Yacht darf nur zu privaten Zwecken verwendet werden. Ausgenommen sind Incentivereisen mit evtl. angebotenen Seminaren und Schulungen auf der Yacht.
Die Zahlung des Kaufpreises gem. Zeichnungsschein ist innerhalb von 14 Tagen nach Unterschrift an die Yacht Destination AG zu entrichten. Sollte der Erwerber länger als zwei Wochen mit der Zahlung im Rückstand sein, so hat die Yacht Destination AG das Recht vom Vertrag zurückzutreten. 7. Unterhaltskosten Die jährlichen Unterhaltskosten für Versicherung, Liegeplatz, Wartung, Pflege, Reparaturen, Personal, Rücklagen etc. sind jeweils zum 15. Januar des jeweiligen Jahres zur Zahlung fällig und werden dem Anteilseigner in Rechnung gestellt. Für die Unterhaltskosten wird jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt, welcher bis zur Erstellung eines neuen Wirtschaftsplanes Gültigkeit hat. Über die jährlichen Ausgaben für die Unterhaltskosten wird bis zum 30.06. des Jahres abgerechnet. Zuviel entrichtete Beträge werden dem Anteilseigner zurückerstattet. Fehlbeträge werden zu gleichen Teilen von den Anteilseignern nachentrichtet. Sollte der Anteilseigner seiner Zahlungspflicht für die jährlichen
Unterhaltskosten trotz wiederholter Mahnungen und Fristsetzungen nicht nachkommen,
so wird sein Anteil gesperrt und ist nicht berechtigt seine Wochen zu nutzen.
Sollte der Anteilseigner über 2 Jahre hinweg die Unterhaltskosten nicht begleichen
so wird sein Anteil dauerhaft gesperrt. Die Yacht Destination AG und die Balear
Yacht AG sind dann von sämtlichen Pflichten dem Anteilseigner gegenüber
freigestellt. Evtl. Schadenersatzansprüche dem Anteilseigner gegenüber
bleiben hiervon unberührt.
Für die Verpflegung an Bord ist durch professionelles Personal
gesorgt. Das Frühstück (Baguette, Schinken, Wurst, verschiedene
Käsesorten, Oliven, Milch, Säfte etc.) wird in Form eines Buffets
gereicht. Das Mittagessen/Snack wird von der Crew vorbereitet und den
Gästen gereicht. Die Kosten für Frühstück/Mittagessen/Snack
betragen pro Person und Tag Euro 20.-. Eine Getränkepauschale kann
auf Wunsch dazu gebucht werden. Sie beträgt Euro 20.- pro Person
und Tag und beinhaltet unlimitierte Getränke an Bord der Yacht (Mineralwasser,
Säfte, Erfrischungsgetränke, lokale Weine, Bier, Sekt, Liköre).
Champagner kann ebenfalls an Bord der Yacht erworben werden. Die Kosten
für Verpflegung werden den Gästen 14 Tage vor Beginn der Urlaubswoche
in Rechnung gestellt. Persönliche Wünsche werden sehr gerne
berücksichtigt. 9. Rechte und Pflichten Die Yacht ist crewgepflegt. Beim Eintreffen der Anteilseigner an Bord ist die Yacht voll betankt. Nach Beendigung der Yachtwoche wird die Yacht von der Crew jeweils wieder voll getankt. Das Tanken wird den Gästen zu gleichen Teilen in Rechnung gestellt. Das Einchecken der Anteilseigner erfolgt jeweils am Samstag ab 14 Uhr. Das Auschecken erfolgt Samstags bis 11 Uhr. In der Zwischenzeit wird die Yacht von einer professionellen Dienstleistungsfirma gereinigt. Der Ausgangshafen ist Port Alcudia in Mallorca/Spanien. Andere Ausgangshäfen können vereinbart werden. Sollte die Yacht aufgrund eines Unfalles, Schadens, technischen Problems,
Havarie, Seeuntüchtigkeit nicht benutzt werden können, so ist
die Yacht Destination AG und die Balear Yacht AG verpflichtet, schnellstmöglich
für eine entsprechende Reparatur zu sorgen. Die Yacht Destination
AG und die Balear Yacht AG sind nicht verpflichtet, eine Ersatzyacht zu
stellen. Ansprüche des Anteilseigners infolge von Nichtbenutzbarkeit der Yacht wegen Schäden oder Totalausfall sind ausgeschlossen.
Die Yacht ist bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft haftpflicht- und vollkaskoversichert. Des Weiteren ist für die Gäste an Bord eine Unfallversicherung abgeschlossen worden. Die Kosten werden über die jährlichen Unterhaltskosten erfasst und beglichen.
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich Schweizer Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist Sankt Gallen, soweit sich dies in gesetzlicher Weise vereinbaren lässt.
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