Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen an der Yacht SkyDelMar der Yacht Destination AG, Espenstrasse 135, CH-9443 Widnau und der Balear Yacht AG, Espenstrasse 135, CH-9443 Widnau

1. Geschäftszweck

Die Yacht Destination AG ist im Besitz der 70 ft. (21 m) Motoryacht SkyDelMar



(im Nachfolgenden "Yacht" genannt) mit Liegeplatz auf Mallorca.

Zudem hält die Yacht Destination AG an der Balear Yacht AG Aktien, welche zum Verkauf an Dritte bestimmt sind.
Die Yacht wird von der Yacht Destination AG professionell betreut und verwaltet.


2. Aktionärsrechte

Die Aktie der Balear Yacht AG garantiert jedem Aktionär als Mitgliedschaftsrecht die jährliche Nutzung einer 2-Mann-Kabine sowie der sonstigen Einrichtungen der Yacht für eine Woche im Kalenderjahr zu Urlaubszwecken (Urlaubswoche).

Zu diesem Zweck wird das Kalenderjahr zunächst für alle Aktionäre bindend in Nebensaison, Hauptsaison und Superhauptsaison eingeteilt.

Eine Nutzung der Yacht außerhalb dieser Saisonabschnitte ist ausgeschlossen, es sei denn die Sleepoption wurde vom Aktionär erworben.

3. Saisonübersicht

Die einzelnen Saisonabschnitte teilen sich dabei wie folgt auf:

KS= Keine Saison, NS= Nebensaison, HS= Hauptsaison,
SHS= Superhauptsaison

Januar 1WO=HS (Restwoche/Silvester) 2WO=NS 3WO/4WO=KS
Februar komplett KS
März komplett NS
April 1WO/2WO=NS 3WO/4WO=HS (Osterwoche)
Mai komplett HS
Juni komplett HS
Juli komplett SHS
August komplett SHS
September komplett HS
Oktober 1WO/2WO=HS 3WO/4WO=NS
November komplett NS
Dezember 1WO/2WO=KS 3 WO=NS 4WO=HS (Weihnachtswoche/Silvester)

Anmerkung: Die Wochen in welche Ostern, Weihnachten, Silvester fallen, gelten generell als HS Wochen.

4. Vertragslaufzeit

Das Nutzungsrecht an der Yacht hat eine Laufzeit von 12 Jahren. Bei beiderseitigem Interesse kann das Nutzungsrecht nach Ablauf der 12 Jahre verlängert werden. Die Yacht Destination AG hat während der Laufzeit von 12 Jahren das Recht, die Yacht SkyDelMar gegen eine andere gleichwertige (Klasse ab 50 ft., 3 Kabinen) oder höherwertigere Yacht auszutauschen und der Balear Yacht AG ein neues Nutzungsrecht für die Restlaufzeit einzuräumen.


5. Buchung

Zu welchem Saisonabschnitt dem Aktionär die Urlaubswoche zusteht, ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Aktienurkunde.

Bei der Wahl der Urlaubswoche innerhalb eines Saisonabschnitts ist der Aktionär grundsätzlich frei. Die Buchung der Urlaubswoche erfolgt telefonisch, schriftlich oder online bei der Yacht Destination AG.

Es gilt das Prioritätsprinzip, d.h. Buchungswünsche werden entsprechend ihres zeitlichen Eingangs behandelt. Es sind jeweils Buchungen für das laufende und die beiden darauf folgende Kalenderjahre möglich.

Aktionäre, welche im Besitz der Fixwochenoption sind, können bis zu 12 Jahre im Voraus Ihre Wochen fest einbuchen. Ihnen stehen pro Jahr zwei kostenlose Umbuchungen zu.

5. Nutzung der Yacht

Die Yacht darf nur zu privaten Zwecken verwendet werden. Ausgenommen sind Incentivereisen mit evtl. angebotenen Seminaren und Schulungen auf der Yacht.


6. Zahlung des Kaufpreises

Die Zahlung des Kaufpreises gem. Zeichnungsschein ist innerhalb von 14 Tagen nach Unterschrift an die Yacht Destination AG zu entrichten. Sollte der Erwerber länger als zwei Wochen mit der Zahlung im Rückstand sein, so hat die Yacht Destination AG das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

7. Unterhaltskosten

Die jährlichen Unterhaltskosten für Versicherung, Liegeplatz, Wartung, Pflege, Reparaturen, Personal, Rücklagen etc. sind jeweils zum 15. Januar des jeweiligen Jahres zur Zahlung fällig und werden dem Anteilseigner in Rechnung gestellt. Für die Unterhaltskosten wird jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt, welcher bis zur Erstellung eines neuen Wirtschaftsplanes Gültigkeit hat. Über die jährlichen Ausgaben für die Unterhaltskosten wird bis zum 30.06. des Jahres abgerechnet. Zuviel entrichtete Beträge werden dem Anteilseigner zurückerstattet. Fehlbeträge werden zu gleichen Teilen von den Anteilseignern nachentrichtet.

Sollte der Anteilseigner seiner Zahlungspflicht für die jährlichen Unterhaltskosten trotz wiederholter Mahnungen und Fristsetzungen nicht nachkommen, so wird sein Anteil gesperrt und ist nicht berechtigt seine Wochen zu nutzen. Sollte der Anteilseigner über 2 Jahre hinweg die Unterhaltskosten nicht begleichen so wird sein Anteil dauerhaft gesperrt. Die Yacht Destination AG und die Balear Yacht AG sind dann von sämtlichen Pflichten dem Anteilseigner gegenüber freigestellt. Evtl. Schadenersatzansprüche dem Anteilseigner gegenüber bleiben hiervon unberührt.
Die Yacht Destination AG und die Balear Yacht AG sind somit berechtigt, das Nutzungsrecht an einen neuen Anteilseigner zu vergeben.


8. Verpflegung

Für die Verpflegung an Bord ist durch professionelles Personal gesorgt. Das Frühstück (Baguette, Schinken, Wurst, verschiedene Käsesorten, Oliven, Milch, Säfte etc.) wird in Form eines Buffets gereicht. Das Mittagessen/Snack wird von der Crew vorbereitet und den Gästen gereicht. Die Kosten für Frühstück/Mittagessen/Snack betragen pro Person und Tag Euro 20.-. Eine Getränkepauschale kann auf Wunsch dazu gebucht werden. Sie beträgt Euro 20.- pro Person und Tag und beinhaltet unlimitierte Getränke an Bord der Yacht (Mineralwasser, Säfte, Erfrischungsgetränke, lokale Weine, Bier, Sekt, Liköre). Champagner kann ebenfalls an Bord der Yacht erworben werden. Die Kosten für Verpflegung werden den Gästen 14 Tage vor Beginn der Urlaubswoche in Rechnung gestellt. Persönliche Wünsche werden sehr gerne berücksichtigt.

9. Rechte und Pflichten

Die Yacht ist crewgepflegt. Beim Eintreffen der Anteilseigner an Bord ist die Yacht voll betankt. Nach Beendigung der Yachtwoche wird die Yacht von der Crew jeweils wieder voll getankt. Das Tanken wird den Gästen zu gleichen Teilen in Rechnung gestellt.

Das Einchecken der Anteilseigner erfolgt jeweils am Samstag ab 14 Uhr. Das Auschecken erfolgt Samstags bis 11 Uhr. In der Zwischenzeit wird die Yacht von einer professionellen Dienstleistungsfirma gereinigt.

Der Ausgangshafen ist Port Alcudia in Mallorca/Spanien. Andere Ausgangshäfen können vereinbart werden.

Sollte die Yacht aufgrund eines Unfalles, Schadens, technischen Problems, Havarie, Seeuntüchtigkeit nicht benutzt werden können, so ist die Yacht Destination AG und die Balear Yacht AG verpflichtet, schnellstmöglich für eine entsprechende Reparatur zu sorgen. Die Yacht Destination AG und die Balear Yacht AG sind nicht verpflichtet, eine Ersatzyacht zu stellen.

Die Yacht Destination AG und die Balear Yacht AG haften dem Anteilseigner nur für Schäden, welche infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von der Crew der Yacht verursacht wurden.

Ansprüche des Anteilseigners infolge von Nichtbenutzbarkeit der Yacht wegen Schäden oder Totalausfall sind ausgeschlossen.


10. Yachtversicherungen

Die Yacht ist bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft haftpflicht- und vollkaskoversichert. Des Weiteren ist für die Gäste an Bord eine Unfallversicherung abgeschlossen worden. Die Kosten werden über die jährlichen Unterhaltskosten erfasst und beglichen.


11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

Auf diesen Vertrag findet ausschließlich Schweizer Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist Sankt Gallen, soweit sich dies in gesetzlicher Weise vereinbaren lässt.


Stand 12.05.2007

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